Mittlerweile wird der Einsatz des Rodenators gestützt auf die Einschätzung des BLV auch von Agroscope (dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW angegliedertes Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung) als dem Tierschutzgesetz widersprechend und nicht mehr zulässig bezeichnet (Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau 2022/2023 S. 4 und 47, www.agroscope.admin.ch).