Im Obstbau gelten sowohl Feldmäuse (kleine Wühlmaus) als auch Schermäuse (grosse Wühlmaus) als Schadnager (Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau 2022/2023 von Agroscope S. 45-47; Merkblätter Agroscope 280 "Maulwurf und Schermaus" bzw. 281 "Die kleine Wühlmaus" [www.agroscope.admin.ch]; Merkblatt Mäusebekämpfung des Kantons Solothurn, Eingabe des Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung).