Als gelernter Landwirt habe der Beschuldigte den sorgsamen Umgang mit Tieren gelernt und Grundkenntnisse erworben habe, wie man Tiere fachgerecht töten könne. Vor diesem Hintergrund erscheine es dubios, dass er nicht damit gerechnet haben wolle, dass Tiere bei der Sprengung Körperteile weggesprengt werden und die Tiere qualvoll verenden könnten. Es handle sich um eine aussergewöhnliche Tötungsmethode, die nicht überwacht und kontrolliert werden könne. Es sei allgemein bekannt, dass an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Druckwellen ausgelöst werden.