Zugleich bezweckt das Anklageprinzip den Schutz der Verteidigungsrechte der beschuldigten Person und garantiert den Anspruch auf rechtliches Gehör. Entscheidend ist, dass die beschuldigte Person genau weiss, was ihr konkret vorgeworfen wird, damit sie ihre Verteidigungsrechte angemessen ausüben kann (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_619/2019 vom -7- 11. März 2020 E. 2.3. mit Verweis auf BGE 141 IV 132 E. 3.4.1. und 143 IV 63 E. 2.2.).