2. 2.1. Am 11. August 2021 fand vor dem Bezirksgericht Lenzburg die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte sowie B. befragt wurden. Das Bezirksgericht Lenzburg erkannte gleichentags: " 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten trägt der Staat. 3. Die Anklagegebühr trägt der Staat. 4. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem Beschuldigten die gerichtlich auf CHF 4'834.45 (inkl. MWST von 7.7 % im Betrag von CHF 345.65) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen." -4-