Rechnungsbetrag CHF 2'700.00 Über die Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen." 1.2. Mit Eingabe vom 7. April 2021 erhob der Beschuldigte Einsprache gegen den ihm am 29. März 2021 zugestellten Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwies den Strafbefehl am 28. April 2021 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens.