Der Verteidiger hat keine Kostennote eingereicht. Für das Berufungsverfahren erscheint ein Aufwand von insgesamt zehn Stunden für Besprechungen und Kontakte mit dem Klienten, das Ausfertigen der Berufungsantwort, das Aktenstudium und Aufwendungen im Zusammenhang mit verfahrensleitenden Verfügungen angemessen. Der Stundenansatz beträgt gemäss § 9 Abs. 2bis AnwT Fr. 220.00, womit sich ein Honorar von Fr. 2'200.00 ergibt. Hinzu kommen die praxisgemäss mit 3% angesetzte pauschale Entschädigung sowie 7.7% Mehrwertsteuer.