In der aktuellen Ausgabe 2021/2022 wird schliesslich (wie erwähnt) ausgeführt, dass die Methode dem Tierschutzgesetz widerspreche und seit 2021 nicht mehr zulässig sei. Der Beschuldigte liess den Rodenator jedoch im Juli 2020 einsetzen, womit für die Prüfung des Verbotsirrtums einzig die - 19 - ursprüngliche Ausgabe 2020/2021 massgeblich sein kann, welche im Januar 2020 veröffentlicht wurde und noch keinen Hinweis auf ein Verbot von Gasdetonationsapparaten enthielt.