Es handle sich vorliegend um einen Präzedenzfall (Berufungsantwort S. 9). Wenn der Gesetzgeber nicht zur Formulierung ausreichend klarer Regeln gewillt oder in der Lage sei, dürfe nicht der einzelne Bürger im Rahmen eines eigens dazu eingeleiteten Strafverfahrens leiden. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau unterlasse auch auszuführen, welche Schädlingsbekämpfungsmethoden aus ihrer Sicht überhaupt noch zulässig sein sollen. Auch beim Einsatz von Giftködern, Gas, Fallen usw. sei nicht zu 100% ausgeschlossen, dass andere Tiere getötet oder Tiere nicht sofort und schmerzfrei sterben würden. Es fehle am Mut und dem politischen Konsens, eine Liste zu erstellen, die Klarheit schaffe.