Hinzu komme, dass Agroscope die Einschätzung des BLV offenbar nicht teile, da anders nicht erklärbar sei, dass der "Gasdetonationsappparat" weiterhin als Schädlingsbekämpfungsmittel angeführt und bloss mit einem "Warnhinweis" versehen werde. Wenn der Staat jahrelang eine Tötungsmethode nenne, dürfe man sich auf diese Publikationen verlassen. Entgegen der Ausführungen der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau hätte auch eine Nachfrage beim BLV nichts genutzt, da man dem Beschuldigten gerade nicht mitgeteilt hätte, dass das Gerät verboten sei. Es handle sich vorliegend um einen Präzedenzfall (Berufungsantwort S. 9).