Es sei auf die jüngste Einschätzung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verwiesen worden, wonach der Einsatz des Rodenators gegen das Tierschutzgesetz verstosse und strafrechtlich verfolgt werden könne. Wenn von "jüngster Einschätzung" die Rede sei, zeige das, dass die Einschätzung im hier interessierenden Zeitpunkt im Juli 2020 offenbar noch eine andere gewesen sei. Hinzu komme, dass Agroscope die Einschätzung des BLV offenbar nicht teile, da anders nicht erklärbar sei, dass der "Gasdetonationsappparat" weiterhin als Schädlingsbekämpfungsmittel angeführt und bloss mit einem "Warnhinweis" versehen werde.