treffe nicht zu (Berufungsantwort S. 8). In den Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstanbau 2020/2021 von Agroscope werde der Einsatz des Rodenators gegen Mäuse, namentlich Schermäuse ausdrücklich (wie schon Jahre zuvor) als Tötungsmethode ausgeführt. Wie die Vorinstanz zutreffend darauf hinweise, sei die Empfehlung erst per Juni 2021 angepasst – und nicht etwa entfernt – worden. Es sei auf die jüngste Einschätzung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verwiesen worden, wonach der Einsatz des Rodenators gegen das Tierschutzgesetz verstosse und strafrechtlich verfolgt werden könne.