Dass das Kompetenzzentrum Liebegg im Winter 2020/2021 noch Kurse angeboten habe, welche die Vor- und Nachteile verschiedener Mäusebekämpfungsmethoden (u.a. des Rodenators) behandelt hätten, könne weiter nicht als Duldung des Einsatzes des Rodenators qualifiziert werden, wobei im Übrigen auch nicht klar sei, dass der Rodenator in diesen Kursen überhaupt propagiert worden sei. Dass die zuständige Stelle – das Veterinäramt – den Einsatz des Rodenators billigend geduldet habe, werde auch von der Vorinstanz nicht behauptet (Berufungsbegründung S. 5/6).