Die Forschungsanstalt Agroscope befasse sich mit der Tier- und Pflanzenproduktion und mit der Methodenentwicklung und sei nicht die "zuständige Behörde" für tierschutzrechtliche Fragen, was sich auch aus dem Hinweis auf die Einschätzung des BLV zu allfälligen strafrechtlichen Folgen ergebe. Dass das Kompetenzzentrum Liebegg im Winter 2020/2021 noch Kurse angeboten habe, welche die Vor- und Nachteile verschiedener Mäusebekämpfungsmethoden (u.a. des Rodenators) behandelt hätten, könne weiter nicht als Duldung des Einsatzes des Rodenators qualifiziert werden, wobei im Übrigen auch nicht klar sei, dass der Rodenator in diesen Kursen überhaupt propagiert worden sei.