Dennoch erteilte er B. den Auftrag, den Rodenator zur Bekämpfung der Mäuse einzusetzen, ohne sich weiter mit diesem Risiko auseinanderzusetzen. Dies kann nicht anders eingeordnet werden, als dass er sein Ziel – die Bekämpfung von Schadnagern – über die Möglichkeit der schweren Verletzung bzw. nicht umgehenden Tötung einzelner Tiere stellte und solche (wenn auch unerwünschte Folgen) in Kauf nahm, zumal auch er darauf verweist, dass auch bei anderen Methoden wie dem Einsatz von Gift, Gas, Fallen etc. nicht ausgeschlossen werden könne, dass andere Tiere getötet oder die Tiere nicht sofort schmerzfrei sterben würden (Berufungsantwort S. 10).