Es liege kein Gutachten vor. Die -9- Anklage stütze sich einzig auf blosse Meinungen von Experten. C., Fachspezialistin Tierschutz beim Veterinärdienst des Kantons Aargau, gebe keine eigene Antwort ab, sondern verweise in ihrer E-Mail vom 24. Juli 2020 an die Polizei lediglich auf die Stellungnahme des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Die E-Mail des kantonalen Veterinärdienstes vom 24. Juli 2020 sei im Übrigen auf Ersuchen des fallführenden Polizisten um eine Stellungnahme erfolgt, wobei sich die entsprechende Anfrage an den Veterinärdienst und das BLV nicht in den Akten befinde.