2.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau meldete am 1. September 2021 die Berufung gegen das ihr gleichentags zugestellte Urteil an. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 3. November 2021 erklärte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau die Berufung gegen das ihr am 25. Oktober 2021 in begründeter Fassung zugestellte Urteil und stellte die folgenden Anträge: "1. Das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg, Präsidium des Strafgerichts, vom 11. August 2021 sei vollumfänglich aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: