2. 2.1. Am 11. August 2021 fand vor dem Bezirksgericht Lenzburg die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte sowie B. befragt wurden. Das Bezirksgericht Lenzburg erkannte gleichentags: "1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten trägt der Staat. -4- 3. Die Anklagegebühr trägt der Staat. 4. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem Beschuldigten die gerichtlich auf CHF 5'612.15 festgesetzten Parteikosten zu ersetzen."