Ihm war des Weiteren auch bekannt, dass Tiere fachgerecht zu töten sind, d.h. unter Anwendung aller notwendigen Vorkehrungen, die einen schonenden Umgang mit dem Tier und einen verzögerungsfreien, sicher zum Tod führenden Ablauf der Tötung sicherstellen. B. nahm in Kauf, dass durch die Anwendung des Rodenators Tiere, insbesondere Mäuse, qualvoll sterben und leiden könnten.