Die Verhandlung dauerte von 14:00 Uhr bis knapp 16:15 Uhr, womit der Aufwand unter Berücksichtigung der (kurzen) An- und Abreise auf 2 Stunden und 45 Minuten zu kürzen ist. Der Zeitaufwand ist im Ergebnis um 30 Minuten zu kürzen, womit der amtlichen Verteidigerin für das Berufungsverfahren ein Aufwand von 28 Stunden und 36 Minuten zu entschädigen ist. Zuzüglich den geltend gemachten Auslagen in der Höhe von Fr. 232.10 und 7,7% MWST ist das Honorar der amtlichen Verteidigerin auf Fr. 6'410.40 festzusetzen.