Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 23. August 2022 reichte die amtliche Verteidigerin eine Kostennote ein und ersuchte für einen Aufwand von 29 Stunden und 6 Minuten um Ausrichtung einer Entschädigung von Fr. 6'518.10 (inkl. Auslagen und MWST). Die amtliche Verteidigerin macht in ihrer Kostennote für die Berufungsverhandlung einen Aufwand von 3 Stunden und 15 Minuten geltend. Die Verhandlung dauerte von 14:00 Uhr bis knapp 16:15 Uhr, womit der Aufwand unter Berücksichtigung der (kurzen) An- und Abreise auf 2 Stunden und 45 Minuten zu kürzen ist.