Bei Betrug im Bereich der Sozialversicherung handelt es sich um eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung. Nach der Wertung des Gesetzes soll eine solche Straftat, wie sie der Beschuldigten vorzuwerfen ist, im Grundsatz zu einer Landesverweisung führen. Der Beschuldigten ist sodann eine mehrfache Tatbegehung vorzuwerfen, wobei die einzelnen Delikte einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang haben. Der Deliktsbetrag ist mit rund Fr. 6'000.00 nicht zu bagatellisieren, fällt aber auch nicht besonders hoch aus.