Da die Beschuldigte den Grossteil ihres Lebens in der Schweiz verbracht hat, ist von einer sozialen Integration in der Schweiz auszugehen. Von gewissen Defiziten in diesem Bereich zeugen allerdings die Vorstrafen (vgl. Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister vom 16. August 2022), wobei besonders negativ zu Buche schlägt, dass die Beschuldigte mit den vorliegend zu beurteilenden Betrügen im Bereich der Sozialversicherung einschlägig rückfällig wurde. Hinzu kommen zwei Vorstrafen wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage aus dem Jahr 2013 sowie wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern vom Juni 2022.