Pflege. Ihre Erwerbstätigkeit war bis anhin durch verschiedene Unterbrüche gekennzeichnet; aktuell geht sie jedoch einer geregelten Erwerbstätigkeit als Pflegehelferin nach. Auf die Beschuldigte lauten Verlustscheine im Betrag von mehr als Fr. 100'000.00 (act. 326), wobei zurzeit eine Lohnpfändung läuft (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6; Lohnabrechnungen Mai 2022 – Juli 2022).