Die Beschuldigte gibt an, sich nach der Beziehung mit B. wieder mit ihrem Ehemann versöhnt zu haben und mit diesem zeitweise wieder als Ehepaar zusammengelebt zu haben, wobei sie unterdessen wieder in separaten Wohnungen leben würden, ein gemeinsamer Weg sei aber noch möglich (Plädoyer Berufungsverhandlung, S. 7; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Mit dem Ehemann der Beschuldigten, ihren Eltern und dem Bruder samt Familie befinden sich die nächsten Bezugspersonen in der Schweiz. Die Beziehung zu diesen Familienangehörigen bezeichnet sie als gut (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8). Die Beschuldigte hat keine Kinder (act. 348; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7).