Seit dem […] ist die Beschuldigte mit einem Schweizer Ehemann verheiratet (act. 287; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 2 und S. 7); zwischenzeitlich hatte sie sich jedoch während rund 3 Jahren von diesem getrennt und eine eheähnliche Beziehung mit B. gepflegt (vgl. act. 340 f.). Die Beschuldigte gibt an, sich nach der Beziehung mit B. wieder mit ihrem Ehemann versöhnt zu haben und mit diesem zeitweise wieder als Ehepaar zusammengelebt zu haben, wobei sie unterdessen wieder in separaten Wohnungen leben würden, ein gemeinsamer Weg sei aber noch möglich (Plädoyer Berufungsverhandlung, S. 7; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7).