Ihr Nettoeinkommen schwankt zwischen ca. Fr. 3'000.00 und Fr. 3'700.00 (vgl. Lohnabrechnung Januar 2022 – Juli 2022). Aufgrund der vorhandenen Schulden (act. 326) unterliegt die Beschuldigte indes einer Lohnpfändung (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6; Lohnabrechnungen Mai 2022 – Juli 2022), weshalb unter Berücksichtigung der obigen Abzüge und des tieferen Einkommens der Beschuldigten eine Tagessatzhöhe von Fr. 40.00 angemessen ist.