Verschlechterungsverbot - folgerichtig eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 10. Juni 2022. 3.4.3. Ausgehend von einem Nettoeinkommen von Fr. 3'900.00 (inkl. 13. Monatslohn) setzte die Vorinstanz den Tagessatz unter Berücksichtigung eines Pauschalabzuges von 25 % für Steuern und Krankenkasse, eines weiteren Abzugs von 20%, weil die Beschuldigte nahe am Existenzminimum lebe, und eines Abzugs infolge der hohen Anzahl von Tagessätzen auf Fr. 60.00 fest (vgl. vorinstanzliches Urteil, E. 5.4.).