Die für den mehrfachen Betrug festgelegte Geldstrafe ist in Anwendung des Asperationsprinzips um die Grundstrafe (Strafbefehl vom 10. Juni 2022, 5 Tagessätze) angemessen zu erhöhen, wobei sodann die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe von der Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte abzuziehen ist (vgl. E. 3.3.3. hiervor). Da die vorliegend für den mehrfachen Betrug festgelegte Geldstrafe von 180 Tagessätzen die erstinstanzliche Strafe von 150 Tagessätzen bereits um 30 Tagessätze überschreitet, resultiert - im Hinblick auf das - 14 -