Die Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Sie wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 4. Dezember 2014 wegen Betrugs mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 600.00 bestraft. Zudem war sie schon zuvor durch dieselbe Behörde mit Strafbefehl vom 16. Oktober 2013 wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt worden, nachdem sie mit einer fremden Bankomatkarte unbefugt Bargeld im Betrag von - 11 -