würde, weil die Zentrale Ausgleichsstelle (AHV) die Arbeitslosenversicherung über Arbeitsverhältnisse während der Arbeitslosigkeit informiere. Ferner wird die versicherte Person an gleicher Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass unwahre oder unvollständige Angaben zum Leistungsentzug und zu einer Strafanzeige führen können und zu Unrecht bezogene Leistungen zurückbezahlt werden müssen (act. 81).