3.5. In der Folge ersuchte die Verteidigerin dreimal um eine Erstreckung der Frist zur Begründung der Berufung, liess jedoch auch die ihr letztmals angesetzte Frist unbenutzt verstreichen. -7- 3.6. Am 23. August 2022 fand die Berufungsverhandlung mit persönlicher Befragung der Beschuldigten und des Zeugen C. statt. Die Beschuldigte hielt anlässlich der Berufungsverhandlung an ihren mit Berufungserklärung gestellten Anträgen fest. Das Obergericht zieht in Erwägung: