2.2. Ziffer 2 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Brugg vom 9. September 2021 sei stattdessen wie folgt neu zu fassen: "Die Beschuldigte sei in Anwendung der in Ziffer 1.2. erwähnten Bestimmung zu einer Busse von CHF 2'000.00 zu verurteilen." 3. Die Ziffern 3 bis 6 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Brugg vom 9. September 2021 seien vollumfänglich aufzuheben. 4. In den übrigen Punkten sei das Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 9. September 2021 zu bestätigen. 5. Die amtliche Verteidigerin der Beschuldigten sei zu Lasten der Gerichtskasse zu entschädigen.