1.2. Ziffer 1 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Brugg vom 9. September 2021 sei stattdessen wie folgt neu zu fassen: "Die Beschuldigte ist schuldig des mehrfachen unrechtmässigen Bezuges von Leistungen einer Sozialversicherung gemäss Art. 148a Abs. 2 StGB." 2.1. Ziffer 2 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Brugg vom 9. September 2021 sei vollumfänglich aufzuheben.