Sie werden der Beschuldigten im Umfang von 50 %, mithin im Betrag von Fr. 1'075.00, auferlegt. Die Restanz geht zu Lasten der Staatskasse. 10. 10.1. Die Gerichtskasse wird nach Rechtskraft angewiesen, der amtlichen Verteidigerin Frau Rechtsanwältin Andrea-Ursina Bieri-Müller eine Entschädigung in der Höhe von insgesamt Fr. 10'958.45 (inkl. Fr. 783.45 MwSt) zu bezahlen. 10.2. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Kanton Aargau diese Entschädigung in der Höhe von 50 %, mithin total Fr. 5'479.25 (inkl. Fr. 391.75 MwSt) zurück zu bezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen.