Sie nahm damit die Irreführung der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kanton Aargau und die dadurch verursachte Auszahlung ihr nicht zustehender Leistungen zumindest billigend in Kauf. Zudem war ihr bewusst, dass die Arbeitslosenkasse aufgrund der grossen Anzahl an Fällen, ihre falschen Angaben nicht würde überprüfen können. -4- Anträge