Dieses Einkommen hat die Beschuldigte gegenüber der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kanton Aargau verschwiegen, indem sie auf deren Formular "Angaben der versicherten Person (AdvP)" für die Monate November 2018, Dezember 2018 und Januar 2019 unterschriftlich angab und bestätigte, dass sie nicht bei einem Arbeitgeber gearbeitet habe. Aufgrund dieser unwahren Angaben der Beschuldigten bzw. dem Verschweigen des erzielten Einkommens bezahlte die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kanton Aargau der Beschuldigten für den besagten Zeitraum die ihr nicht zustehenden Leistungen in Höhe von CHF 6'001.20 aus.