Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kanton Aargau, Bahnhofstrasse 78, 5001 Aarau, hat der Beschuldigten ab 03. Juli 2017 bis zu der Abmeldung per 22. Januar 2019 volle Arbeitslosen-Taggelder ausbezahlt. Für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zum 22. Januar 2019 ist die Beschuldigte neben den bezogenen Arbeitslosen-Taggeldern in Höhe von CHF 6'001.20 zusätzlich einer Vollzeit-Arbeitstätigkeit bei der J. nachgegangen und hat dabei CHF 3'900.00 (brutto) pro Monat verdient.