Die Beschuldigte hat in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 28. August 2019 in R., S., mehrfach bei diversen Onlinewarenhäusern Benutzerkonten angelegt und dabei unbefugt Namen sowie Liefer- und Rechnungsadresse ihres damaligen Lebenspartners, dem Geschädigten B., S., R., angegeben, weil ihr eigener Namen (und die Lieferanschrift) jeweils bereits gesperrt worden war. Sie tätigte dabei insbesondere folgende Bestellungen: