Der am 9. März 2022 ausgewiesene Aufwand von 2 Stunden für den "Empfang Berufung, Besprechung, Analyse, Archivierung, Abschlussarbeiten" erweist sich unter diesen Umständen sowie im Hinblick darauf, dass es sich bei "Archivierung" um grundsätzlich nicht entschädigungspflichtige Sekretariatsarbeit handelt, als überhöht und ist auf 1 Stunde und 30 Minuten zu kürzen. Im Ergebnis beläuft sich der zu entschädigende Aufwand damit auf 12 Stunden und 55 Minuten, woraus sich gesamthaft eine Entschädigung von Fr. 2'829.20 (inkl. Auslagen von Fr. 43.60 und MwSt. von 7.7%) ergibt. - 17 -