Ausserdem ist der mit 30 Minuten veranschlagte Aufwand für die Eingabe vom 13. Dezember 2021, mittels welcher in zwei Sätzen das Einverständnis zum schriftlichen Verfahren mitgeteilt wurde, auf 10 Minuten zu kürzen, zumal der Verteidiger die diesbezügliche Absprache mit dem Beschuldigten bereits am 8. Dezember 2021 mit einem Aufwand von 15 Minuten ausweist. Des Weiteren ist in der Kostennote ist ersichtlich, dass der Verteidiger zuletzt am 19. Januar 2022 die Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen studierte und sich im Anschluss darauf weder vernehmen liess noch eine sonstige Eingabe machte.