297, VA act. 81). Dies führte dazu, dass dieser chaotische und unhygienische Zustand gemäss Beschuldigtem ca. 4-5 Monate andauerte (vgl. VA act. 80). Dass der Beschuldigte mit der Situation überfordert gewesen sein dürfte, liegt auf der Hand. Dennoch wäre es am Beschuldigten gelegen, alles nach seinen Kräften Mögliche und Zumutbare zu tun, um den Haushalt in den Griff zu bekommen. Fehlte ihm die nötige Energie dazu, hätte er entsprechende Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.