5.2.3. Alles in allem herrschten am 2. August 2019 […] in S. Zustände, welche es den Kindern offensichtlich verunmöglicht haben, sich frei und nach den eigenen Bedürfnissen einzurichten und zu bewegen. Der Grad an Unordnung und Schmutz sowie die komplett vernachlässigten Schlafplätze der Kinder überschritten dabei die Schwelle einer noch annehmbaren Wohnsituation für Kinder bei Weitem. Des Weiteren stellte der nicht behobene, bereits ausgeprägte Schimmelpilzbefall im Kinderzimmer eine konkrete Gesundheitsgefährdung für die Kinder dar. In diesem Sinne ist von einem von der Lehre geforderten, gravierenden Einzelfall auszugehen (vgl. Ziff.