UA act. 90 f., UA act. 95, UA act. 102 ff.). Im Wohnzimmer türmten sich Abfallberge teilweise hüfthoch, sodass Möbel kaum mehr sichtbar waren und ein gemütliches bzw. komfortables Verweilen entsprechend nicht möglich war (vgl. UA act. 90 f.). So war es aufgrund der durch Müll und diversen Gegenständen eingeschränkten Platzverhältnisse nur schon schwierig, sich frei in den Wohnräumen zu bewegen, was bereits anhand der schmalen, freigeschaufelten Wege durch die Wohnräume ersichtlich ist (vgl. UA act. 90 f., UA act. 93, UA act. 95, UA act.