Als Fürsorge im Sinne der Bestimmung ist in erster Linie die Befriedigung verschiedenster Grundbedürfnisse, darunter Nahrung, Kleider, Unterkunft, Zuneigung, Liebe usw. zu verstehen. Darüber hinaus kann die Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung der minderjährigen Person als Leitlinie dienen. Es werden jene Pflichtverletzungen erfasst, die über einen gewissen Zeitraum betrachtet dazu führen können, dass eine Gefährdung eintritt. Das deliktische Verhalten kann dabei in einem Tun oder Unterlassen liegen;