Zum Kochen habe er den Müll auf dem Herd jeweils einfach weggeräumt und auf der Platte gekocht. Im Wohnzimmer sei man dann auf der "Gusch", auf dem "Gerümpel" oben und auf den Stühlen beim Tisch gesessen. Jeder habe seinen Platz gefunden (vgl. VA act. 79). Das im Wohnhaus vorgefundene Umfeld beurteilte der Beschuldigte als schlecht für die Kinder. Die prekären Verhältnisse im Haus hätten beide (Beschuldigter und Mitbeschuldigte) zu verantworten, da niemand etwas gemacht habe (vgl. VA act. 80).