298, VA act. 80). Er habe den Zustand des Hauses als belastend empfunden und sei damit nicht zufrieden gewesen. Es habe sich immer mehr angesammelt. Er habe seiner mitbeschuldigten Ehefrau gesagt, sie bräuchten eine Mulde, um ungebrauchtes "Zeug" wegzuwerfen, aber sie habe nicht gewollt (vgl. UA act. 292, UA act. 297, VA act. 79). Die Haushaltsaufgaben hätten sie sich so geteilt, wie es jeweils gerade gekommen sei. Er habe jedoch mehr gekocht und seine Frau habe gewaschen. Diese Aufgabenverteilung bestätigte auch seine mitbeschuldigte Ehefrau (vgl. VA act. 78; vgl. VA act. 83). Zum Kochen habe er den Müll auf dem Herd jeweils einfach weggeräumt und auf der Platte gekocht.