3. 3.1. Der zu beurteilende Sachverhalt betrifft die anlässlich einer am 2. August 2019 durchgeführten Hausdurchsuchung angetroffene Wohnsituation in der Liegenschaft […] in S.. Der Beschuldigte und seine mitbeschuldigte Ehefrau bewohnten diese Liegenschaft mit ihren Töchtern F. (geb. tt.mm.2003) und E. (geb. tt.mm.2005), wobei F. ab März 2017 jeweils drei -8-