3. Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens als auch die Kosten des Berufungsverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. 4. Die Kosten der amtlichen Verteidigung für das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren seien zu Lasten der Staatskasse dem amtlichen Verteidiger zu bezahlen." Zudem stellte er die folgenden Beweisanträge: -6- "1. Es sei die Ehefrau des Beschuldigten als Zeugin zu befragen. 2. Es seien als weitere Zeugen einzuvernehmen: a. Frau H., Beiständin, Sozialdienst, […] V. b. Herr I., […] S.