1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 19. Oktober 2020 Einsprache. Mit Verfügung vom 3. November 2020 hielt die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten an das Bezirksgericht Zofingen zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2020 hielt der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen fest, dass das Strafverfahren gegen den Beschuldigten zusammen mit jenem gegen die Mitbeschuldigte B. (Ehefrau des Beschuldigten) verhandelt werde.